Meine Yoga-Kurse sind von den gesetzlichen Krankenkassen als Präventionskurs nach §20 Sozialgesetzbuch anerkannt und werden somit bezuschusst (private Krankenkassen sind daran nicht gebunden). Das gilt sowohl für den Präsenzunterricht, als auch für Online durchgeführte Live-Streaming-Kurse, welche noch in 2022 begonnen wurden.
Ab 2023 werden nur noch Präsenzkurse bezuschusst.
Wenn Du bei Deiner Krankenkasse nach der Bezuschussung fragst, dann beziehe Dich bitte auf die Zentrale Prüfstelle Prävention und gib die folgende Kurs-ID mit an:
Hatha-Yoga 10x90 Minuten: Kurs-ID 20190223-1088760
Hatha-Yoga 8x90 Minuten: Kurs-ID 20190223-1088762
Hatha-Yoga 10x75 Minuten: Kurs-ID 20180723-1029591
Hatha-Yoga 8x75 Minuten: Kurs-ID 20180720-1029056
Hatha-Yoga für Schwangere 10x75 Minuten: Kurs-ID 20190225-1089189
Hatha-Yoga für Schwangere 8x75 Minuten: Kurs-ID 20190311-1093236
Hatha-Yoga 10x60 Minuten: Kurs-ID 20180716-1027665
Hatha-Yoga 8x60 Minuten: Kurs-ID 20180814-1035641
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Manche Kassen erstatten 80% der Kursgebühr andere bis zu 4x100 Euro, wieder andere Kassen zweimal 75 Euro pro Jahr. Die genaue Höhe und Häufigkeit der Erstattung erfährst Du bei Deiner Krankenkasse unter dem Stichwort Primärprävention.
Der Ablauf
Du erwirbst bei mir eine 10er Karte, bezahlst diese vor dem Unterricht und besuchst regelmäßig (8x innerhalb von 10 Wochen = 80% Teilnahmepflicht) den von Dir gewählten Yoga-Kurs (bei der 8er-Karten wären das 6 bis 7 x innerhalb der 8 Wochen, variiert je nach Krankenkasse).
Wichtig ist, dass Du regelmäßig übst, da die Anerkennung nur auf einen geschlossenen Kursrahmen erfolgt. Wenn Du während der 10 Wochen 2x fehlst ist das okay, die Stunden kannst Du hinten anfügen.
Wenn Du innerhalb von 10 Wochen 8x da warst, erhältst Du von mir eine Teilnahmebestätigung. Die Krankenkassen haben sich auf einen Vordruck geeinigt , so dass Du auf diesem Vordruck nur noch Deine Kontodaten, Dein Geburtsdatum und Deine Versichertennummer einträgst und diesen dann bei der Kasse einreichst.
Da die Krankenkassen sehr streng sind, kann ich die Bescheinigung tatsächlich nur ausstellen, wenn Du innerhalb von 10 Wochen 8x dagewesen bist, da gibt es leider keine Ausnahme und kein Auge zudrücken, da die Krankenkassen Verstöße mit hohen Strafen ahnden.
Daher ist das mit mir nicht verhandelbar. Ich kann Dir nur bescheinigen, wie oft Du tatsächlich teilgenommen hast. Wenn Du mehr als 2x gefehlt hast, dann kannst Du mit der Krankenkasse verhandeln, ob sie Dir dennoch eine Erstattung gewähren.
Laufe nicht der Vergangenheit nach und verliere Dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr. Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Gautama Buddha